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   LSG Hamburg, 15.06.2005 - L 1 RJ 68/03   

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https://dejure.org/2005,22666
LSG Hamburg, 15.06.2005 - L 1 RJ 68/03 (https://dejure.org/2005,22666)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 15.06.2005 - L 1 RJ 68/03 (https://dejure.org/2005,22666)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 15. Juni 2005 - L 1 RJ 68/03 (https://dejure.org/2005,22666)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Berufsunfähigkeit; Fehlen einer für den Versicherten sozial zumutbaren Erwerbstätigkeit; Bewertung der Berufe durch das so genannte Mehrstufenschema durch ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 49/91

    Unfallversicherung - Berufsunfähigkeit - Schweißer - Eigenständigs Berufsbild -

    Auszug aus LSG Hamburg, 15.06.2005 - L 1 RJ 68/03
    Es kommt nicht allein auf die absolvierte Berufsausbildung an, sondern auf das Gesamtbild, wie es durch die in § 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VI a. F. am Ende genannten Merkmale umschrieben wird (BSG 8.10.92 - 13 RJ 49/91, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 27).
  • BSG, 28.11.1985 - 4a RJ 51/84

    Zumutbarer beruflicher Abstieg - Fehlende Berufsausbildung - Hinzuziehung von

    Auszug aus LSG Hamburg, 15.06.2005 - L 1 RJ 68/03
    Diese Berufsgruppen werden durch die Leitberufe des Vorarbeiters mit Vorgesetztenfunktion bzw. des besonders hoch qualifizierten Facharbeiters, des Facharbeiters (anerkannter Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit von mehr als zwei Jahren), des angelernten Arbeiters und des ungelernten Arbeiters charakterisiert (vgl. BSG 28.11.85 - 4a RJ 51/84, SozR 2200 § 1246 Nr. 132; 7.8. 86 - 4a RJ 73/84, SozR 2200 § 1246 Nr. 138; 9.9. 86 - 5b RJ 82/85, SozR 2200 § 1246 Nr. 140).
  • BSG, 07.08.1986 - 4a RJ 73/84

    Aufgliederung des Ausbildungsberufs Baufacharbeiter - Baufacharbeiter -

    Auszug aus LSG Hamburg, 15.06.2005 - L 1 RJ 68/03
    Diese Berufsgruppen werden durch die Leitberufe des Vorarbeiters mit Vorgesetztenfunktion bzw. des besonders hoch qualifizierten Facharbeiters, des Facharbeiters (anerkannter Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit von mehr als zwei Jahren), des angelernten Arbeiters und des ungelernten Arbeiters charakterisiert (vgl. BSG 28.11.85 - 4a RJ 51/84, SozR 2200 § 1246 Nr. 132; 7.8. 86 - 4a RJ 73/84, SozR 2200 § 1246 Nr. 138; 9.9. 86 - 5b RJ 82/85, SozR 2200 § 1246 Nr. 140).
  • BSG, 09.09.1986 - 5b RJ 82/85

    Leitberuf - Ausbildungsberuf - Mehrstufenschema - Hochbaufacharbeiter -

    Auszug aus LSG Hamburg, 15.06.2005 - L 1 RJ 68/03
    Diese Berufsgruppen werden durch die Leitberufe des Vorarbeiters mit Vorgesetztenfunktion bzw. des besonders hoch qualifizierten Facharbeiters, des Facharbeiters (anerkannter Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit von mehr als zwei Jahren), des angelernten Arbeiters und des ungelernten Arbeiters charakterisiert (vgl. BSG 28.11.85 - 4a RJ 51/84, SozR 2200 § 1246 Nr. 132; 7.8. 86 - 4a RJ 73/84, SozR 2200 § 1246 Nr. 138; 9.9. 86 - 5b RJ 82/85, SozR 2200 § 1246 Nr. 140).
  • BSG, 28.05.1991 - 5 RJ 69/90

    Bedeutung der tariflichen Einstufung bei der Feststellung von Berufs- bzw.

    Auszug aus LSG Hamburg, 15.06.2005 - L 1 RJ 68/03
    Die Höherstufung des Klägers von der Lohngruppe 4 bis zur Gruppe 8 kann für die Wertigkeit des bisherigen Berufs nicht herangezogen werden, weil die dafür maßgeblichen Gesichtspunkte, nämlich Bewährung und Dauer der Dienstzeit, qualitätsfremd sind (vgl. BSG 8.9. 82 - 5b RJ 16/81, SozR 2200 § 1246 Nr. 101; 11.7. 85 - 5b RJ 88/84, SozR 2200 § 1246 Nr. 129; 28.5. 91 - 13/5 RJ 69/90, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 14).
  • BSG, 21.07.1987 - 4a RJ 39/86

    Berufskraftfahrer - Ausbildung - Ausbildungsberuf - Mehrstufenschema - Leitberuf

    Auszug aus LSG Hamburg, 15.06.2005 - L 1 RJ 68/03
    Denn grundsätzlich darf er im Vergleich zu seinem bisherigen Beruf auf die nächstniedrigere Berufsgruppe verwiesen werden (vgl. BSG 21.7. 87 - 4a RJ 39/86, SozR 2200 § 1246 Nr. 143 m. w. N.).
  • BSG, 08.09.1982 - 5b RJ 16/81

    Facharbeitertätigkeit; Inkassobefugnis; Einarbeitungszeit; Versichertenrente

    Auszug aus LSG Hamburg, 15.06.2005 - L 1 RJ 68/03
    Die Höherstufung des Klägers von der Lohngruppe 4 bis zur Gruppe 8 kann für die Wertigkeit des bisherigen Berufs nicht herangezogen werden, weil die dafür maßgeblichen Gesichtspunkte, nämlich Bewährung und Dauer der Dienstzeit, qualitätsfremd sind (vgl. BSG 8.9. 82 - 5b RJ 16/81, SozR 2200 § 1246 Nr. 101; 11.7. 85 - 5b RJ 88/84, SozR 2200 § 1246 Nr. 129; 28.5. 91 - 13/5 RJ 69/90, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 14).
  • BSG, 11.07.1985 - 5b RJ 88/84

    Tarifliche Gleichstellung von Berufstätikeiten - Anerkannter Ausbildungsgang -

    Auszug aus LSG Hamburg, 15.06.2005 - L 1 RJ 68/03
    Die Höherstufung des Klägers von der Lohngruppe 4 bis zur Gruppe 8 kann für die Wertigkeit des bisherigen Berufs nicht herangezogen werden, weil die dafür maßgeblichen Gesichtspunkte, nämlich Bewährung und Dauer der Dienstzeit, qualitätsfremd sind (vgl. BSG 8.9. 82 - 5b RJ 16/81, SozR 2200 § 1246 Nr. 101; 11.7. 85 - 5b RJ 88/84, SozR 2200 § 1246 Nr. 129; 28.5. 91 - 13/5 RJ 69/90, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 14).
  • BSG, 01.09.1999 - B 13 RJ 89/98 R

    Berufsunfähigkeit eines als Beamtendiensttuer tätigen Briefzustellers

    Auszug aus LSG Hamburg, 15.06.2005 - L 1 RJ 68/03
    Dies gilt für alle diejenigen tariflichen Eingruppierungen, die allein auf einer bestimmten Dienstzeit, einem Lebensalter oder einem so genannten Bewährungsaufstieg beruhen (vgl. BSG 1.9. 99 - B 13 RJ 89/98 R m.w.N.).
  • BSG, 22.07.1992 - 13 RJ 13/91

    Anspruch auf Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Beurteilungsmaßstab des

    Auszug aus LSG Hamburg, 15.06.2005 - L 1 RJ 68/03
    Die abstrakte (tarifvertragliche) Einordnung einer bestimmten Berufstätigkeit in eine Tarifgruppe, die hinsichtlich der Qualität der in ihr aufgeführten Arbeiten durch den Leitberuf des Facharbeiters geprägt ist, lässt zwar in der Regel den Schluss zu, dass diese Berufstätigkeit als Facharbeitertätigkeit zu qualifizieren ist (BSG 22.7. 92 - 13 RJ 13/91).
  • BSG, 19.06.1997 - 13 RJ 73/96

    Gewährung von Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Kreis der Tätigkeiten

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